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Betreutes Wohnen

Das Konzept des Betreuten Wohnens“ ist eine Wohnform, die speziell auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten ist, die selbstständig leben möchten, jedoch auf Unterstützung und Sicherheit angewiesen sind. Es bietet eine wertvolle Alternative zum traditionellen Altersheim, da es älteren Menschen die Möglichkeit gibt, ihre Unabhängigkeit zu bewahren, während sie gleichzeitig Zugang zu Betreuungsdiensten und Annehmlichkeiten erhalten. 

Vorteile dieser Immobilienform für Eigentümer:

Betreiberverträge über 20 Jahre und länger

Übernahme von Vermietung und Verwaltung der Immobilie durch den Betreiber

Steuerliche Vorteile durch Abschreibungen

Nur renditestarke Objekte

Anhebung der Mieteinnahme automatisch durch indexierte Miete

Betreutes Wohnen: Eine attraktive Geldanlage

In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und schwankender Märkte suchen immer mehr Anleger nach stabilen und rentablen Möglichkeiten, ihr Kapital zu investieren. Betreutes Wohnen erweist sich zunehmend als eine äußerst attraktive Geldanlageoption, die sowohl finanzielle Sicherheit als auch soziale Verantwortung bietet.

 

Warum ist Betreutes Wohnen so attraktiv für Investoren?

Zum einen ist die demografische Entwicklung nicht zu übersehen. Mit einer alternden Bevölkerung steigt die Nachfrage nach hochwertigen, betreuten Wohnmöglichkeiten stetig. Dies schafft eine kontinuierliche Einnahmequelle für Investoren. Darüber hinaus bieten betreute Wohnanlagen eine stabile Rendite. Die monatlichen Mietzahlungen der Bewohner, oft unterstützt durch staatliche Zuschüsse oder Versicherungen, sorgen für zuverlässige Einnahmen. Diese Art der Investition ist weniger anfällig für Marktschwankungen im Vergleich zu traditionellen Anlageoptionen wie z. B. Aktien.

Wie funktioniert das Konzept Betreutes Wohnen?

Verkäufer (Bauträger) und Betreiber (Mieter) schließen einen Mietvertrag über die gesamte Immobile. Diese wird in einzelne Einheiten aufgeteilt und an Investoren veräußert. Die Investoren bilden die Wohneigentümergesellschaft (WEG), die als neuer Eigentümer der Immobilie gem. §566 BGB in den Mietvertrag eingetragen wird. Der Betreiber zahlt die vollständige Miete an die WEG. Welche über die Hausverwaltung, die Miete an die einzelnen Eigentümer verteilt. 

Warum wir?

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